§ 29 WaStG Kollektivvertragsfähigkeit

WaStG - Wasserstraßengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Der Gesellschaft kommt Kollektivvertragsfähigkeit gemäß § 7 ArbVG zu.

In Kraft seit 31.12.2004 bis 31.12.9999
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