§ 76 Wr. KAG In-Kraft-Treten und zeitlicher Geltungsbereich der Novelle LGBl. für Wien Nr. 18/2011

Wr. KAG - Wiener Krankenanstaltengesetz 1987

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

(1) Die Bestimmungen treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Alle zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes, LGBl. für Wien Nr. 18/2011, anhängigen Bewilligungsverfahren sind nach den Bestimmungen dieses Gesetzes fortzusetzen.

(3) Träger von Krankenanstalten, für die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes, LGBl. für Wien Nr. 18/2011, bereits eine rechtskräftige Betriebsbewilligung vorliegt und die nach § 6c zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet sind, haben dieser Verpflichtung bis zum 19. August 2011 nachzukommen und dies der Landesregierung umgehend nachzuweisen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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