§ 2g Wr. AWG Überwachung

Wr. AWG - Wiener Abfallwirtschaftsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die erheblichen Auswirkungen der Umsetzung des einer Umweltprüfung unterzogenen Abfallwirtschaftsplans auf die Umwelt sind in angemessenen periodischen Abständen zu überwachen, um unter anderem frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen auf die Umwelt zu ermitteln und geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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