§ 14 WKLG Beirat

WKLG - Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Die Beratung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei der Erstellung der Richtlinien gemäß § 10 Abs. 3 sowie im Verfahren gemäß § 11 erfolgt durch den gemäß § 20 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl. I Nr. 110/2010, in der jeweils geltenden Fassung, eingerichteten Energiebeirat.

In Kraft seit 28.07.2021 bis 31.12.9999
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