§ 22 WKehrV 2016

WKehrV 2016 - Wiener Kehrverordnung 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Zuwiderhandlungen gegen ein in dieser Verordnung ausdrücklich normiertes Gebot oder Verbot werden gemäß § 23 WFPolG 2015 geahndet.

In Kraft seit 05.07.2016 bis 31.12.9999
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