§ 18 WIAG 2013

WIAG 2013 - Wiener IPPC-Anlagengesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(1) Das Gesetz tritt, mit Ausnahme des § 4 Abs. 4, an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Wiener IPPC-Anlagengesetz – WIAG), LGBl. Nr. 31/2003, in der geltenden Fassung, außer Kraft.

(2) § 4 Abs. 4 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

In Kraft seit 19.05.2022 bis 31.12.9999
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