Die Bestimmungen der §§ 46 bis 48 und §§ 50 bis 54 sind sinngemäß auch auf Obstweinerzeugnisse anzuwenden. Die Bestimmungen der Paragraphen 46 bis 48 und Paragraphen 50 bis 54 sind sinngemäß auch auf Obstweinerzeugnisse anzuwenden.
In Kraft seit 18.11.2009 bis 31.12.9999
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