§ 3 W-VbA (Schutz der Bediensteten in Dienststellen der Gemeinde Wien gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe), Inkrafttreten - JUSLINE Österreich
§ 3 W-VbA Inkrafttreten
W-VbA - Schutz der Bediensteten in Dienststellen der Gemeinde Wien gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.10.2024
Diese Verordnung ist in ihrer Stammfassung am 30. Jänner 1999 in Kraft getreten.
In Kraft seit 05.05.2016 bis 31.12.9999
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