§ 3 W-ET 16 GLLO Wienerwaldrandzone

W-ET 16 GLLO - Erklärung von Teilen des 16. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Ottakring)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Ziel in der Wienerwaldrandzone (Teil B) ist:

1.

die Erhaltung und die Förderung der naturnahen Entwicklung der Waldgesellschaften im Bereich „Europahaus des Kindes“ und

2.

die Erhaltung und die Förderung der naturnahen Entwicklung waldfreier Flächen, insbesondere der vorhandenen Wiesen und Obstbaumkulturen. Die Erhaltung der Kulturgattung Weinbau ist von besonderer Bedeutung.

Jeder Grundeigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat diese Ziele zu beachten.

In Kraft seit 04.09.2004 bis 31.12.9999
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