§ 5 W-ET 14 GLLP Widerruf

W-ET 14 GLLP - Erklärung von Teilen des 14. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Penzing)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Die Unterschutzstellung jener Grundflächen des 14. Wiener Gemeindebezirkes, die gemäß § 24 Abs. 4 erster Satz Wiener Naturschutzgesetz, Landschaftsschutzgebiete sind und die gemäß § 1 Abs. 1 im Plan nicht als solche ausgewiesen sind, wird widerrufen.

In Kraft seit 04.09.2004 bis 31.12.9999
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