§ 6 W-ET 13 GNNLT Übergangsbestimmungen

W-ET 13 GNNLT - Erklärung von Teilen des 13. Wiener Gemeindebezirkes zum Naturschutzgebiet (Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.05.2024

Auf alle zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens anhängige Verfahren sind die bisherigen Bestimmungen anzuwenden.

In Kraft seit 29.11.2008 bis 31.12.9999
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