§ 1 W-ET 13 GNNLT Geltungsbereich

W-ET 13 GNNLT - Erklärung von Teilen des 13. Wiener Gemeindebezirkes zum Naturschutzgebiet (Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

(1) Die in dem eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan mit einer ununterbrochenen schwarzen Linie umgrenzten Teile des 13. Wiener Gemeindebezirkes werden zum Naturschutzgebiet erklärt.

(2) Das Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten besteht entsprechend der unterschiedlichen Färbung im Plan aus den Zonen:

A.              Wienerwald,

B.              Naturdenkmal Johannser Kogel,

C.              Hermesvilla – Park und

D.              Verwaltungszone I und II.

In Kraft seit 29.11.2008 bis 31.12.9999
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