§ 17 W-ESUU Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

W-ESUU - Einrichtungen zum Schutz der Umwelt (Wiener Umweltschutzgesetz)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die nach diesem Gesetz von der Gemeinde zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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