Maßnahmen auf dem Gebiet des Brandschutzes für in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigte Bedienstete (W-BrandSchV) Fundstelle

W-BrandSchV - Maßnahmen auf dem Gebiet des Brandschutzes für in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigte Bedienstete

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.05.2024

Verordnung der Wiener Landesregierung über zu treffende Maßnahmen auf dem Gebiet des Brandschutzes für in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigte Bedienstete (Wiener Brandschutz-Verordnung – W-BrandSchV)

StF.: LGBl. Nr. 23/1999

Änderung

LGBl. Nr. 23/1999, CELEX-Nrn.: 389L0654 und 392L0057

LGBl. Nr. 25/2011

LGBl. Nr. 23/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 21 und des § 73 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten (Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 - W-BedSchG 1998), LGBl. für Wien Nr. 49/1998, wird verordnet:

In Kraft seit 05.05.2016 bis 31.12.9999
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