Dem Mitglied der Landesregierung mit Ausnahme des Landeshauptmannes gebührt ein monatlicher Bezug, durch den auch die Tätigkeit als Mitglied des Stadtsenates abgegolten wird. Der Bezug beträgt
1.  | für das Mitglied der Landesregierung, das zugleich amtsführender Stadtrat ist, 175%,  | |||||||||
2.  | für das sonstige Mitglied der Landesregierung 100%  | |||||||||
des Gehaltes eines Beamten der Gemeinde Wien der Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6.  | ||||||||||
    
    
    
    
    
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