Wiener Brauchtumsfeuer-Verordnung (W-BFV) Fundstelle

W-BFV - Wiener Brauchtumsfeuer-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Verordnung des Landeshauptmannes von Wien, mit der Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien auf Brauchtumsveranstaltungen zugelassen werden (Wiener Brauchtumsfeuer-Verordnung)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 4 Z 3 und Abs. 6 des Bundesluftreinhaltegesetzes – BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002, in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2012, wird verordnet:

In Kraft seit 21.06.2012 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 4 W-BFV