§ 2 VVV Fachliche Tätigkeit

VVV - Versicherungsvermittler - Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Als fachliche Tätigkeit im Sinne dieser Verordnung gelten Tätigkeiten im Sinne von § 18 Abs. 3 GewO 1994.

In Kraft seit 02.06.2010 bis 31.12.9999
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