§ 3 VVGehG

VVGehG - Vergütungsverordnung gemäß § 61b Abs. 3 des Gehaltsgesetzes

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.05.2024
Für die Tätigkeit als Sicherheitstechniker an technischen und gewerblichen mittleren und höheren Schulen gebührt eine monatliche Vergütung gemäß § 1 Abs. 1 erster Satz im Ausmaß von 80 vH.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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