3.Ziffer 3kleinen Versicherungsunternehmen gemäß § 5 Z 3 VAG 2016 undkleinen Versicherungsunternehmen gemäß Paragraph 5, Ziffer 3, VAG 2016 und
4.Ziffer 4Zweigniederlassungen eines Drittland-Versicherungs- oder Drittland-Rückversicherungsunternehmens gemäß § 5 Z 18 VAG 2016.Zweigniederlassungen eines Drittland-Versicherungs- oder Drittland-Rückversicherungsunternehmens gemäß Paragraph 5, Ziffer 18, VAG 2016.
(2)Absatz 2,Die §§ 2 bis 30 gelten für die Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung gemäß dem 7. Hauptstück des VAG 2016.Die Paragraphen 2 bis 30 gelten für die Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung gemäß dem 7. Hauptstück des VAG 2016.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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