§ 29 VPhE

VPhE - Verordnung über physikalische Einwirkungen – VPhE

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 02/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen), ABl. 2002 Nr. L 177, S. 13, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. 2008 Nr. L 311, S. 1;

2.

Richtlinie 03/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm), ABl. 2003 Nr. L 42, S. 38, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. 2008 Nr. L 311, S. 1;

3.

Richtlinie 06/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung), ABl. 2006 Nr. L 114, S. 38, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/64/EU, ABl. 2013 Nr. L 353, S. 8;

4.

Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (20. Einzelrichtlinie im Sinn des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG) und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/40/EG, ABl. 2013 Nr. L 179, S. 1 in der Fassung der Richtlinie ABl. 2015 Nr. L 120, S. 62.

In Kraft seit 28.10.2016 bis 31.12.9999
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