§ 89 VgTb

VgTb - Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Bei der Untersuchung der weiblichen inneren Geschlechtsorgane ist darauf zu sehen, ob sich dieselben im ungeschwängerten oder geschwängerten Zustande, oder in jenem nach erfolgter Geburt befinden. Immer sind hierbei die Gebärmutter, die Muttertrompeten, die Eierstöcke und die ligamentösen Apparate einer näheren Untersuchung zu unterziehen.

Bei der Besichtigung des Uterus ist die abnorme Lage desselben anzugeben, als: ein Vorfall, eine Vor-, Rück- und Seitwärtsbeugung, deren Grad und Ursache, möge diese in Erschlaffung, Ablagerung von Fibroiden oder anderen Neubildungen des Uterus, in Adhäsionen, im Drucke nachbarlicher Gebilde usw. liegen. Auf die Form des Uterus nimmt im Allgemeinen außer den durch die erste Bildung erzeugten Veränderungen, als rudimentär einhörnige; doppelhörnige Gebärmutter, nicht nur jeder physiologische, sondern fast auch jeder pathologische Proceß einen bedeutenden Einfluß, weßhalb im vorkommenden Falle darauf die gehörige Rücksicht zu nehmen ist. Dasselbe gilt auch im Allgemeinen von den Größeveränderungen desselben. Doch ist in letzteren Beziehungen die einfache, durch Massenzunahme der Uterinalsubstanz bedingte Vergrößerung, sowie die durch das Alter herbeigeführte Verkleinerung der Gebärmutter, besonders zu beachten.

Bei einer nicht besonderen Veranlassung genügt es, den emporgehobenen Uterus von der Mitte seines Grundes bis zu dem äußeren Muttermunde mittelst eines gleichmäßigen Schnittes zu spalten, und so eine Einsicht seines Gewebes, seiner Höhle und seiner Schleimhautauskleidung zu gewinnen. Bei wichtigeren Veränderungen jedoch wird es nothwendig, ihn sammt seinen Anhängen, der Harnblase und dem Mastdarme, loszupräpariren, und zu einer genaueren Untersuchung aus der Beckenhöhle herauszunehmen, und zwar je nach Bedürfniß, ohne oder mit den äußeren Genitalien, Perinäum und After.

Insbesondere ist auf die Verdickung des serösen Ueberzuges des Uterus, die so häufig vorkommenden zelligen Verwachsungen mit den Nachbargebilden, jüngere exsudative Processe, welche, wie am Peritonäum im Allgemeinen, so auch hier sich localisiren können, zu sehen und sind dadurch bedingte weitere Complicationen zu beschreiben. Die Substanz dieses Organes anlangend, werden nebst dem Dickeverhältnisse der Wandungen, der Grad der Derbheit, die Farbe, der Blutreichthum, die hier vorkommenden Aftergebilde, letztere nach ihrem Sitze, ihrer Natur, Größe, die dadurch bedingte Massen-Zu- oder Abnahme der Uterinalsubstanz, sowie ihr Einfluß auf die Capacität der Gebärmutterhöhle und gehinderte Communication derselben mit den Muttertrompeten anzugeben seyn. Auch verdient die nach vorausgegangenen Schwangerschaften stets zurückbleibende, auf dem gemachten Einschnitte des Uterus wahrnehmbare Verdickung der Uterinalarterien ihre Beachtung. Am Uterinalhalse sind die Stenosen oder Obliterationen seiner beiden Ostien, sowie die seines Kanales selbst, und die vorzugsweise von seiner Vaginalportion ausgehenden Krebsexsudate nicht zu übersehen.

Hierauf werden die Raumverhältnisse der Uterushöhle, nebst ihrem Einflusse auf die Beschaffenheit der Wandungen beschrieben, und zugleich im vorkommenden Falle die Ursache ungewöhnlicher Erweiterung derselben, z. B. am senilen Uterus, bei der oben angedeuteten Unwegsamkeit und Verschließung vom Cervix, in das Cavum hereinragende Fibroide u.s.w., sowie deren Verkleinerung, z. B. durch Verwachsung der Wandungen, angegeben; ferner der Inhalt, der in Blut, Serum, verschieden geartetem Schleime, in Exsudaten bestehen kann, sowie die Beschaffenheit der Schleimhaut selbst beschrieben.

Bei den Tuben ist, nebst den angegebenen Verwachsungen, Exsudaten auf ihrer Serosa, auf ihre Länge, Dicke, Wegsamkeit, den Inhalt ihres Kanales, Rücksicht zu nehmen, und namentlich darauf zu sehen, ob eine Unwegsamkeit derselben durch Tuberculose, krebsiges Exsudat, durch Verwachsungen der Schleimhautauskleidung, durch Knickung und geschlängelten Verlauf, oder endlich durch Verschließung ihres freien, gefransten Randes bedingt sei, und hierbei, besonders im letzteren Falle, der Grad und die Form der Erweiterung sammt dem Inhalte näher zu beschreiben.

Die Eierstöcke sind, nebst Berücksichtigung ihres äußeren Ueberzuges, wegen ihrer Größe, Derbheit oder Erschlaffung zu besichtigen. Die hier vorkommenden krebsigen Infiltrationen und Cystenbildungen, die Größe und Beschaffenheit der Graf`schen Bläschen, deren Turgescenz, wässeriger, blutiger Inhalt, das Bersten derselben und dadurch bedingte Blutungen, sowie die Obsolescirung derselben zu den gelben Körpern usw., zugleich immer auch das Verhalten und die Betheiligung der ligamentösen Verbindungen anzuführen.

In Kraft seit 13.02.1855 bis 31.12.9999
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