§ 174 VAG 2016 Allgemeine Bestimmungen

VAG 2016 - Versicherungsaufsichtsgesetz 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen haben anrechenbare Eigenmittel zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung zu halten.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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