§ 252 VAG ESAP-Sammelstelle für Informationen gemäß Offenlegungsverordnung

VAG - Versicherungsaufsichtsgesetz 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.02.2026
§ 252.Paragraph 252,

Die FMA ist ESAP-Sammelstelle gemäß Art. 18a Abs. 3 der Verordnung (EU) 2019/2088 für Versicherungsunternehmen. Die FMA ist ESAP-Sammelstelle gemäß Artikel 18 a, Absatz 3, der Verordnung (EU) 2019/2088 für Versicherungsunternehmen.

In Kraft seit 19.02.2026 bis 31.12.9999
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