Anl. 3 UStG 1994

UStG 1994 - Umsatzsteuergesetz 1994

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.07.2026
(zu § 10 Abs. 1a UStG)(zu Paragraph 10, Absatz eins a, UStG)Verzeichnis der dem Steuersatz von 4,9% unterliegenden Gegenstände
  1. 1.Ziffer einsMilch einschließlich laktosefreier Milch (Unterposition 0401 10 der Kombinierten Nomenklatur sowie Unterposition 0401 20 der Kombinierten Nomenklatur).
  2. 2.Ziffer 2Joghurt (Unterposition 0403 20 der Kombinierten Nomenklatur).
  3. 3.Ziffer 3Butter (Unterposition 0405 10 der Kombinierten Nomenklatur).
  4. 4.Ziffer 4Eier, frisch von Hühnern (Unterposition 0407 21 00 der Kombinierten Nomenklatur).
  5. 5.Ziffer 5Gemüse, frisch oder gekühlt (Unterpositionen 0701 9050, 0701 9090 und 0702 00 sowie Positionen 0703 bis 0709 der Kombinierten Nomenklatur, ausgenommen Unterpositionen 0703 1011, 0709 5400, 0709 5500 und 0709 5600 der Kombinierten Nomenklatur).
  6. 6.Ziffer 6Gemüse, gefroren (Position 0710 der Kombinierten Nomenklatur).
  7. 7.Ziffer 7Genießbare Früchte (Positionen 0808 und 0809 der Kombinierten Nomenklatur).
  8. 8.Ziffer 8Reis (Position 1006 der Kombinierten Nomenklatur).
  9. 9.Ziffer 9Mehl und Grieß von Weizen (aus Position 1101 00 und Unterposition 1103 11 der Kombinierten Nomenklatur).
  10. 10.Ziffer 10Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet (Unterpositionen 1902 11 00 und 1902 19 der Kombinierten Nomenklatur).
  11. 11.Ziffer 11Brot (Unterposition 1905 90 30 der Kombinierten Nomenklatur).
  12. 12.Ziffer 12Speisesalz (Unterposition 2501 00 91 der Kombinierten Nomenklatur).
In Kraft seit 01.07.2026 bis 31.12.9999
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