Art. 4 UStG 1994 - Anhang Bemessungsgrundlage

UStG 1994 - Anhang - Umsatzsteuergesetz 1994 - Anhang (Binnenmarkt)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb sind Verbrauchsteuern, die vom Erwerber geschuldet oder entrichtet werden, in die Bemessungsgrundlage (Entgelt) einzubeziehen.

(2) Der Umsatz wird bei Verbringen eines Gegenstandes im Sinne des Art. 1 Abs. 3 und Art. 3 Abs. 1 Z 1 gemäß § 4 Abs. 8 lit. a bemessen.

(3) § 4 Abs. 9 gilt auch für den innergemeinschaftlichen Erwerb.

In Kraft seit 01.07.2022 bis 31.12.9999
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