Art. 2 UStG 1994 - Anhang Fahrzeuglieferer

UStG 1994 - Anhang - Umsatzsteuergesetz 1994 - Anhang (Binnenmarkt)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Wer im Inland ein neues Fahrzeug liefert, das bei der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, wird, wenn er nicht Unternehmer im Sinne des § 2 ist, für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt. Dasselbe gilt, wenn der Lieferer eines neuen Fahrzeugs Unternehmer im Sinne des § 2 ist und die Lieferung nicht im Rahmen des Unternehmens ausführt.

In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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