§ 13 UmweltKG Gründererklärung und Anmeldung zum Firmenbuch

UmweltKG - Umweltkontrollgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft ist vom Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie abzugeben. Das Umweltbundesamt ist von seiner Geschäftsführung zur Eintragung im Firmenbuch anzumelden.

In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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