Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.01.2021
Das Land Tirol hat als Träger von Privatrechten den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten der Ausarbeitung und der (weiteren) Fortschreibung der örtlichen Raumordnungskonzepte zu gewähren.
In Kraft seit 01.10.2016 bis 31.12.9999
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