Art. 1 TNSchG 2005

TNSchG 2005 - Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

(1) Aufgrund des Art. 41 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, wird in der Anlage das Tiroler Naturschutzgesetz 1997, LGBl. Nr. 33, unter Berücksichtigung der durch die Gesetze LGBl. Nr. 78/1998, 8/1999, 14/2001, 14/2002, 74/2002, 89/2002 und 50/2004 erfolgten Änderungen wieder verlautbart.

(2) Die wieder verlautbarte Rechtsvorschrift ist als „Tiroler Naturschutzgesetz 2005 – TNSchG 2005“ zu bezeichnen.

In Kraft seit 20.04.2005 bis 31.12.9999
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