§ 19 TiKG 2000 Schlussbestimmungen

TiKG 2000 - Kanalisationsgesetz 2000 - TiKG 2000, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die im § 15 genannten Euro-Beträge treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(3) Mit dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt treten außer Kraft:

a)

das Tiroler Kanalisationsgesetz, LGBl. Nr. 40/1985, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 50/1986;

b)

die Tiroler Kanalisationsverordnung, LGBl. Nr. 85/1985, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 53/1996.

In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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