§ 19 T-SSWG Beurkundung von Übereinkommen

T-SSWG - Starkstromwegegesetz 1969, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die im Zuge eines elektrizitätsrechtlichen Verfahrens getroffenen Übereinkommen sind von der Behörde zu beurkunden.

In Kraft seit 01.09.1969 bis 31.12.9999
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