§ 1 T-RDG Geltungsbereich

T-RDG - Rettungsdienstgesetz 2009, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Dieses Gesetz regelt den öffentlichen Rettungsdienst in Tirol. Dieser umfasst die Notfallrettung und den qualifizierten Krankentransport.

(2) Durch dieses Gesetz werden Zuständigkeiten des Bundes nicht berührt.

In Kraft seit 01.10.2009 bis 31.12.9999
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