§ 4 T-PSV 2005

T-PSV 2005 - Tiroler Pilzschutzverordnung 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

§ 4

 

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Tiroler Pilzschutzverordnung, LGBl. Nr. 30/1992, außer Kraft.

In Kraft seit 21.09.2005 bis 31.12.9999
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