§ 9 T-LWG Inkrafttreten

T-LWG - Landeswappengesetz, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.10.2024

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig treten das Gesetz über die Führung und Verwendung des Tiroler Landeswappens, LGBl. Nr. 20/1948, sowie die Kundmachung der Landesregierung über das Landeswappen und das Landessiegel, LGBl. Nr. 13/1949, außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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