§ 4 T-FZD (weggefallen)

T-FZD - Tiroler Fischereigesetz 2002, Zweite Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024
§ 4 T-FZD seit 26.01.2021 weggefallen.
In Kraft seit 27.01.2021 bis 31.12.9999
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