Fischereiabgabegesetz, Tiroler (T-FischAG) Fundstelle

T-FischAG - Fischereiabgabegesetz, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Gesetz vom 9. Oktober 1996 über die Erhebung einer Fischereiabgabe
(Tiroler Fischereiabgabegesetz)

StF: LGBl. Nr. 81/1996

Änderung

STF: LGBl. Nr. 81/1996 - Landtagsmaterialien: 200/94

LGBl. Nr. 60/2001 - Landtagsmaterialien: 88/01

LGBl. Nr. 130/2013 - Landtagsmaterialien: 388/13

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Abgabepflicht

§ 1

Abgabengegenstand

§ 2

Abgabenschuldner

§ 3

Haftung

2. Abschnitt
Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe

§ 4

Bemessungsgrundlage

§ 5

Höhe der Abgabe

3. Abschnitt
Selbstberechnung und Abgabenerklärung

§ 6

Selbstberechnung

§ 7

Abgabenerklärung

4. Abschnitt
Entstehen der Abgabenschuld, Fälligkeit, nachträgliche Änderungen

§ 8

Entstehen der Abgabenschuld, Fälligkeit

§ 9

Nachträgliche Änderungen

5. Abschnitt
Schlußbestimmungen

§ 10

Verwaltungsübertretungen

§ 11

Inkrafttreten

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.01.1997 bis 31.12.9999
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