§ 1 T-EVMMBH

T-EVMMBH - Ergebnis des Volksbegehrens "Mehr Mitsprache für die Tiroler Bevölkerung in ihrer Heimatgemeinde"

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Das von der Landeswahlbehörde in ihrer Sitzung am 22. Jänner 2009 festgestellte Ergebnis des Volksbegehrens "Mehr Mitsprache für die Tiroler Bevölkerung in ihrer Heimatgemeinde" lautet:

Gesamtzahl der Stimmberechtigten: ......... 523.008

Gesamtzahl der gültigen Eintragungen: .   ... 2.155

Zahl der gültigen Unterstützungserklärungen: .. 931

 

Summe: ...................................... 3.086

 

Das Volksbegehren "Mehr Mitsprache für die Tiroler Bevölkerung in ihrer Heimatgemeinde" erfüllt nicht die Voraussetzungen nach Art. 37 Abs. 1 der Tiroler Landesordnung 1989.

In Kraft seit 29.01.2009 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 1 T-EVMMBH


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 T-EVMMBH selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 1 T-EVMMBH


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 1 T-EVMMBH


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 1 T-EVMMBH eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis T-EVMMBH Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Ergebnis des Volksbegehrens "Mehr Mitsprache für die Tiroler Bevölkerung in ihrer Heimatgemeinde" (T-EVMMBH) Fundstelle