COVID-19-Maßnahmen, besondere Vorschriften zur Durchführung der Schuljahre 2019/20 und 2020/21 an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen

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Verordnung der Landesregierung vom 21. April 2020, mit der besondere Vorschriften zur Durchführung der Schuljahre 2019/20 und 2020/21 an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen aufgrund der COVID-19-Maßnahmen getroffen werden

StF: LGBl. Nr. 54/2020
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