§ 5 T- ÜWGV 1997

T- ÜWGV 1997 - Tiroler Überwachungsgebührenverordnung 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Landes- und Gemeinde-Überwachungsgebührenverordnung, LGBl. Nr. 48/1965, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 23/1985, außer Kraft.

(3) Auf besondere Überwachungsdienste vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ist die Landes- und Gemeinde-Überwachungsgebührenverordnung weiterhin anzuwenden.

In Kraft seit 13.03.1997 bis 31.12.9999
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