§ 1 SymboleV Benennung von Teil- und Nachfolgeorganisationen

SymboleV - Symbole-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Als Teil- und Nachfolgeorganisation der Gruppierung Ustascha gilt die Gruppierung Hrvatske obrambene snage (Kroatische Verteidigungskräfte, HOS).

In Kraft seit 02.12.2021 bis 31.12.9999
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