Sprengelverordnung für den Strafvollzug (SVSTV) Fundstelle

SVSTV - Sprengelverordnung für den Strafvollzug

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Zuständigkeit der Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen an Erwachsenen und an Jugendlichen (Sprengelverordnung für den Strafvollzug)
StF: BGBl. II Nr. 124/2013

Änderung

BGBl. II Nr. 164/2015

BGBl. II Nr. 435/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8 bis 10, 127, 128 und 158 bis 161 des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969, idF BGBl. I Nr. 2/2013, sowie der §§ 51, 55 Abs. 1 bis 3 und 6, 56 und 57 des Jugendgerichtsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 599/1988, idF BGBl. I Nr. 2/2013 wird verordnet:

In Kraft seit 01.05.2013 bis 31.12.9999
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