Soweit Verordnungen nicht gemäß § 94 vom Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur zu erlassen sind, steht ihre Erlassung den Ländern zu.Soweit Verordnungen nicht gemäß Paragraph 94, vom Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur zu erlassen sind, steht ihre Erlassung den Ländern zu.
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