§ 94e StVO 1960

Straßenverkehrsordnung 1960

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2005 bis 31.12.9999
§ 94e. Verordnungen

Soweit Verordnungen nicht gemäß § 94 vom Bundesminister für WissenschaftVerkehr, Innovation und VerkehrTechnologie zu erlassen sind, steht ihre Erlassung den Ländern zu.

Stand vor dem 30.06.2005

In Kraft vom 22.07.1998 bis 30.06.2005
§ 94e. Verordnungen

Soweit Verordnungen nicht gemäß § 94 vom Bundesminister für WissenschaftVerkehr, Innovation und VerkehrTechnologie zu erlassen sind, steht ihre Erlassung den Ländern zu.