§ 55b StPEG 2004 Übergangsbestimmung zur Novelle

StPEG 2004 - Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Die bestehenden Neuen Mittelschulen werden mit dem Schuljahr 2020/21 zu Mittelschulen. Dabei ist vom Fortbestand der bestehenden Schule auszugehen; für diese bestehende schulrechtliche Bescheide, Bewilligungen und Verordnungen erstrecken sich auf die Mittelschule.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2019

In Kraft seit 01.09.2020 bis 31.12.9999
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