Anl. 1 Stmk. WSG

Stmk. WSG - Steiermärkisches Waldschutzgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Eidesformel für Forstschutzorgane

Ich schwöre, das meiner Aufsicht anvertraute Waldeigentum stets mit möglichster Sorgfalt und Treue zu überwachen und zu beschützen, gegen alle, die den Wald in irgendeiner Weise zu beschädigen trachten oder wirklich beschädigen, ohne persönliche Rücksicht im Sinne der geltenden Vorschriften einzuschreiten, jeden Schaden möglichst hintanzuhalten, mich den mir obliegenden Pflichten ohne Wissen und Genehmigung meiner Vorgesetzten niemals zu entziehen und über das mir anvertraute Gut Rechenschaft zu geben.

In Kraft seit 01.06.1982 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 Stmk. WSG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 Stmk. WSG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 Stmk. WSG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 Stmk. WSG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 Stmk. WSG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Stmk. WSG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 24 Stmk. WSG
Steiermärkisches Waldschutzgesetz (Stmk. WSG) Fundstelle