§ 29 Stmk. WFG 1993 Förderungsbeiträge

Stmk. WFG 1993 - Wohnbauförderungsgesetz 1993

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Förderungsbeiträge können als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zur Höhe der Annuitäten- und Zinsenzuschüsse gemäß § 28 gewährt werden. Die näheren Bestimmungen sind mit Verordnung zu treffen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2000

In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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