§ 1 Stmk. RZBG 2016 Inhaltliche Voraussetzungen

Stmk. RZBG 2016 - Steiermärkisches Rückzahlungsbegünstigungsgesetz 2016

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

(1) Im Falle der vorzeitigen gänzlichen Rückzahlung von Wohnbaudarlehen des Landes Steiermark, die im Rahmen von Eigenheimförderungen oder von Förderungen des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 vor 2015 gewährt wurden, wird ein Nachlass von 10 % gewährt, wenn das Darlehen weder gekündigt noch fällig gestellt ist.

(2) Allfällige Aufstockungs- sowie Nachtragsdarlehen sind gleichzeitig mit dem Darlehen zu tilgen.

(3) Das Ansuchen hat unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist die Kündigung des Darlehens zum nächsten Fälligkeitstermin zu enthalten.

In Kraft seit 01.04.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 1 Stmk. RZBG 2016


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 Stmk. RZBG 2016 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 1 Stmk. RZBG 2016


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 1 Stmk. RZBG 2016


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 1 Stmk. RZBG 2016 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Stmk. RZBG 2016 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 Stmk. RZBG 2016