§ 10 Stmk. NPG Nationalparkverwaltung

Stmk. NPG - Nationalparkgesetz Gesäuse

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Die Errichtung und der Betrieb des Nationalparks erfolgt durch die “Nationalpark Gesäuse Gesellschaft m. b. H.” (im Folgenden als “Nationalparkverwaltung” bezeichnet).

In Kraft seit 01.08.2002 bis 31.12.9999
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