Mitteilung und Entrichtung der Beiträge nach dem Steiermärkischen Gemeindebediensteten Ruhebezugsleistungsgesetz

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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Oktober 1985 über die Mitteilung und Entrichtung der Beiträge nach dem Steiermärkischen Gemeindebediensteten Ruhebezugsleistungsgesetz

Stammfassung: LGBl. Nr. 86/1985
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