§ 14 Stmk. LS Inkrafttreten des Gesetzes und Aufhebung bisheriger Vorschriften

Stmk. LS - Steiermärkisches Landwirtschaftliches Schulerhaltungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Bestimmungen des Gesetzes vom 4. Februar 1961, LGBl. Nr. 115, über die Errichtung, Erhaltung und Auflassung öffentlicher bäuerlicher Berufsschulen in Steiermark (Steiermärkisches bäuerliches Berufsschulerhaltungsgesetz) außer Kraft.

In Kraft seit 18.09.1969 bis 31.12.9999
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